Wirtschafts- und Steuerrecht für Bankrecht und Bankpraxis

Unsere Stärken

Eine größere Anschaffung steht ins Haus.
Sie wollen weitere Märkte für sich und Ihr Unternehmen erschließen.
Sie wollen sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen.
Ihre Geschäftspartner nutzen Sie als Zwischenfinanzierer.

Es gibt viele Gründe, warum die Aufnahme von Darlehen geboten sein mag. Aber wie kann man sich vor der Unterschrift über die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten informieren?

Allgemeine Informationsschriften sind hier hilfreich, berücksichtigen aber Ihre spezielle Situation in keiner Weise. Ein Ansprechpartner, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht und Sie bei wichtigen Verhandlungen begleitet, ist oftmals unabdingbare Voraussetzungen für das spätere Gelingen.

Abschluss von Darlehensverträgen

Aber auch nach Abschluss von Darlehensverträgen wirft die Praxis zahlreiche Fragestellungen auf, bei denen Sie häufig keine unabhängigen Informationen erhalten können.
  • Was passiert eigentlich nach dem Ablauf der Festzinsvereinbarung?
  • Welche Beträge habe ich zusätzlich zu zahlen, wenn ich ein Darlehen vorzeitig ablösen oder von einer anderen Bank übernehmen lassen will?
  • Wann muss ich eigentlich weitere neue Sicherheiten zur Verfügung stellen oder wann kann ich einzelne Sicherheiten zurückverlangen?

Rechtsprechung zum Bankrecht

Die Rechtsprechung zum Bankrecht ist gerade in den letzten Jahren starken Veränderungen unterworfen worden – leider oft ohne hinreichende Beachtung in der Praxis.
  • Wussten Sie zum Beispiel, dass Ihre Bank für die Erteilung von Auskünften nach einer erfolgten Kontopfändung keine Gebühren hierfür verlangen darf, ebenso wenig für die Mitteilung nicht ausgeführter Überweisungen?
  • Wussten Sie, dass Darlehensverträge auch nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist möglicherweise noch zu widerrufen sind?

Verlassen Sie sich bei solch wichtigen Entscheidungen und Fragen nicht auf den Rat einzelner Interessenvertreter. Wir stehen Ihnen als Ihre Anwälte zur Seite, nehmen Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen wahr und vertreten diese – immer auf Grundlage einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung und unter Beachtung Ihrer persönlichen Verhältnisse.

Weitere Stärken

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