Wirtschaftsrecht und Steuerrecht für Eigenkapital

Wirtschafts- und Steuerrecht für Eigenkapital

Unsere Stärken

Die mangelnde Eigenkapitalausstattung mittlerer und kleinerer Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zählt heute zu den größten Problemen der Wirtschaft. Gerade der Mittelstand als Motor der Konjunktur und wichtigster Arbeitgeber unserer Gesellschaft leidet unter dem Phänomen des mangelnden Eigenkapitals. Dieses um so mehr, da die Möglichkeiten der Inanspruchnahme anderer Kapitalbeschaffungsmaßnahmen zunehmend rückläufig ist.

 

Sicherung der Kapitalanlagen

Erstmalig musste nunmehr die Deutsche Bundesbank in diesem Zusammenhang mitteilen, dass die Kreditvergabe der deutschen Banken an Privatunternehmen rückläufig ist. Diese Situation ist in den letzten 22 Jahren einmalig und stellt einen traurigen Rekord dar! Zugleich weist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zutreffend darauf hin, dass die Liquiditätsbeschaffung für 77,8% der Mittelständler existenzielle Bedeutung hat.

Die Situation wird dadurch verschärft, dass sich die deutschen Banken in zunehmendem Maße aus der Mittelstandsfinanzierung zurückziehen. Mit dem viel zitierten “Basel II – Abkommen“ wird sich diese Situation für die betroffenen Unternehmen noch verschärfen. Eine geringe Eigenkapitalquote führt hiernach zwangsläufig zu einem schlechteren Rating und damit im besten Fall zu höheren Zinsen.

 

Für die Sicherung des Unternehmensbestands und der zukünftigen positiven Ertragsentwicklung ist es daher unerlässlich, sich mit den vorhandenen alternativen Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung auseinanderzusetzen. In Abhängigkeit der konkreten wirtschaftlichen Situation des betroffenen Unternehmens und dessen mittelfristiger Finanzplanung kommen verschiedene Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten in Betracht, die als außerbörslicher Finanzierungsmöglichkeiten mit dem Begriff “Private Equity” zusammengefasst werden.

Hierbei ist beispielsweise an vorbörsliche Unternehmensbeteiligungen durch institutionelle oder private Anleger zu denken. In zunehmendem Masse wird aber auch die Finanzierung durch atypisch stille Beteiligungen genutzt, die im Wesentlichen den Vorteil der weiteren Geschäftsführerkontrolle über das Unternehmen mit den Möglichkeiten der bilanzschonenden Verlustzuweisung aus der Investitionsphase vereint.

 

Unsere wirtschafts- und steuerrechtliche Beratungstätigkeit erstreckt sich daher sowohl auf die Analyse der betrieblichen Situation, als auch auf die rechtliche Ausgestaltung und Verwirklichung der fallbezogenen Beteiligungsformen.

Durch die Zusammenführung und Koordinierung von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Kapitalgebern setzen wir uns für eine zeitnahe und erfolgsorientierte Eigenkapitalverstärkung Ihrer Unternehmung ein.